Vorschriften

Verhaltensregeln

Mit den Regeln soll sichergestellt werden, dass jeder Grundbesitzer die Erholungswerte in der Umgebung voll nutzen kann. Jeder nimmt angemessener Rücksicht auf sämtliche Mitglieder.

  • Es ist wichtig, überall mit niedriger Geschwindigkeit zu fahren, nicht mehr als 20-30 km/h
  • Auf spielende Kinder achten.
  • Gemeinsamen Grasflächen, Rabatten und kleine Gehwege müssen regelmäßig gemäht werden.
  • Alle vorhandene, angrenzende Naturzäune und Steinmauern zum Grundstück des Besitzers, sind geschützt und müssen vom ihm unterhalten und gepflegt werden.
  • Lärmende Geräte wie Motorrasenmäher, Gartentraktoren und Motorsägen darf alle Tage die Woche nicht nach 17.00 Uhr benutzt werden, sowie draußen lärmende Werkzeuge, wie Hammer, Elektrische Säge-Bor- und Schleifgeräte. Es ist nur erlaubt an Werktagen von 07.00-17.00 Uhr und an den Wochenenden von 10-17.00 Uhr.
  • Verbrennen von Holz/Zweige im Freien, nur nach die Richtlinien der örtlichen Brandschutzbehörden.
  • Gemäß der Feuergesetzgebung ist es strafbar Feuerwerk, näher als 100 m. von einem strohgedeckten Haus abzufeuern, und mit Raketen mindestens 200 m. Bei Wind verdoppelt sich der Abstand.
  • Jeder Hauseigentümer, der einen Hund oder anderes Tier hat, muss sicherstellen, dass sich diese nicht außerhalb des eigenes Gelände rumlaufen, Nachbarn und Anwohner belästigen, so wie es selbstverständlich ist, dass Hunde innerhalb des Gebiets angeleint ist und Hundekot entfernt wird.
  • Lautes Verhalten, einschließlich Radio usw. darf die Nachbarn nicht belästigen.
  • Vermeiden Sie blendende Außenbeleuchtung.    
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